Pflegegeld-Beträge ab 2025 verständlich eingeordnet Häufige Fragen
Pflegegrad 1

Pflegegrad 1: kein reguläres Pflegegeld

Pflegegrad 1 erhält kein monatliches Pflegegeld. Wichtig sind Entlastungsbetrag, Beratung und mögliche Zuschüsse.

Monatlichkein Pflegegeld
Grundlagehäusliche Pflege
Auszahlungmeist monatlich
Kombinationnicht relevant
Pflegegeld-TabelleStand: Beträge ab 2025
PflegegradEinordnungMonatlich
Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit kein Pflegegeld
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 347 €
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 599 €
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 800 €
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen 990 €

Pflegegrad 1 erhält kein reguläres Pflegegeld. Andere Leistungen können trotzdem wichtig sein.

Was bedeutet Pflegegrad 1 praktisch?

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Entscheidend ist nicht nur der Betrag, sondern ob die Pflege zu Hause organisiert wird und ob zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingebunden ist.

Kein reguläres Pflegegeld: Bei Pflegegrad 1 gibt es kein monatliches Pflegegeld. Prüfen Sie stattdessen Entlastungsbetrag, Pflegeberatung, Wohnumfeldverbesserung und Pflegehilfsmittel.

Typische nächste Schritte

  1. Bescheid der Pflegekasse prüfen und Pflegegrad festhalten.
  2. Entscheiden, ob Angehörige, private Hilfe oder ein Pflegedienst die Versorgung übernehmen.
  3. Bei Nutzung eines Pflegedienstes die Kombinationsleistung prüfen.
  4. Zusätzliche Ansprüche wie Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel dokumentieren.