Pflegegrad 2
Pflegegrad 2: 347 € Pflegegeld
Pflegegeld ist möglich, wenn die häusliche Pflege überwiegend selbst organisiert wird.
Monatlich347 €
Grundlagehäusliche Pflege
Auszahlungmeist monatlich
Kombinationmöglich
Pflegegeld-TabelleStand: Beträge ab 2025
| Pflegegrad | Einordnung | Monatlich |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 347 € |
| Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 599 € |
| Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 800 € |
| Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 990 € |
Pflegegrad 1 erhält kein reguläres Pflegegeld. Andere Leistungen können trotzdem wichtig sein.
Was bedeutet Pflegegrad 2 praktisch?
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Entscheidend ist nicht nur der Betrag, sondern ob die Pflege zu Hause organisiert wird und ob zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingebunden ist.
347 € monatlich: Der Betrag gilt, wenn die Pflege zu Hause selbst sichergestellt wird und keine Pflegesachleistungen gegengerechnet werden.
Typische nächste Schritte
- Bescheid der Pflegekasse prüfen und Pflegegrad festhalten.
- Entscheiden, ob Angehörige, private Hilfe oder ein Pflegedienst die Versorgung übernehmen.
- Bei Nutzung eines Pflegedienstes die Kombinationsleistung prüfen.
- Zusätzliche Ansprüche wie Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel dokumentieren.